Buchhalter/in
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About the role
Mit 22.06.2026 gelangt der Dienstposten eines/einer Sachbearbeiter:in der Finanzabteilung der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern (Tätigkeitsprofil 4.1) mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit Dienstort Gemeindeamt St. Andrä-Wördern ab sofort zur Besetzung. Beschreibung der Haupttätigkeit auf den zu besetzenden Dienstposten entsprechend der Stellenbeschreibung: Debitorenbuchhaltung (Abgaben, Gebühren, Steuern); Vorschreibungen; Mahnwesen; Ausgangsrechnungen; Vorschreibung und Abrechnung Musikschule; Kommunalsteuer; Nächtigungstaxe; Unterstützung der Kassenverwaltung; Allgemeine Verwaltungstätigkeiten (Finanzreportings); Sitzungsvorbereitung und Protokollführung in den zuständigen Ausschüssen; Freundliches und professionelles Auftreten im Parteienverkehr Erfordernisse für die Bewerbung um diesen Dienstposten sind: 1) die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt 2) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind 3) die Beherrschung der deutschen Sprache in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß 4) Unbescholtenheit 5) Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung: (vorzugsweise HAK, Hasch), Berufsreifeprüfung, Lehrabschluss 6) Organisationsfähigkeit und Bereitschaft zur Leistung von Überstunden 7) Freude und Sicherheit im Umgang mit Zahlen 8) Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern 9) Mind. 5 Jahre facheinschlägige Berufserfahrung 10) Erfahrung in einer Gemeindebuchhaltung von Vorteil Auf dieses Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025), LGBl. Nr. 15/2024, Anwendung. Bewerbungen sind ab 22.06.2026 bis längstens 22.07.2026 an die Marktgemeinde St. Andrä-Wördern zu richten (amtsleitung@staw.at) Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn sie innerhalb der obgenannten Frist zur Post gegeben wird oder im Falle der direkten Abgabe bei der vorangeführten Stelle einlangt. Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen. Zwecks Vorabbeurteilung der anrechenbaren Berufserfahrung ist eine detaillierte Darstellung und Beschreibung der bisherigen (einschlägigen) Berufstätigkeit mit entsprechenden Nachweisen wünschenswert.
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