Dozent/-in Aus- und Fortbildung (m/w/d) Cybercrime/Digitale Spuren
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An der Polizeiakademie Niedersachsen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Arbeitsplatz "Dozent/-in Aus- und Fortbildung (m/w/d) Cybercrime/Digitale Spuren" im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung (39,8 Stunden) zu besetzen. Organisatorisch ist der Arbeitsplatz im Studiengebiet 1 (Kriminalwissenschaften) angegliedert. Der Studien- bzw. Standort ist bei der Ausübung der Tätigkeit grundsätzlich frei wählbar (Nienburg, Oldenburg, Hann. Münden, Hannover). Bitte geben Sie Ihre bevorzugten Orte bei der Bewerbung an. Der Arbeitsplatz ist nach EG 13 TV-L bewertet. Wer sind wir? Die Polizeiakademie Niedersachsen ist als zentrale Bildungseinrichtung für die Aus- und Fortbildung aller bei der Polizei des Landes Niedersachsen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Eine weitere zentrale Rolle bildet der Bereich der Forschung, welcher sich in den letzten Jahren zu einer etablierten Größe entwickelt hat. Derzeit sind rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lehre sowie den unterschiedlichsten Service- und Verwaltungsbereichen tätig. Zusätzlich werden nahezu 2400 Studierende im Rahmen eines akkreditierten Bachelorstudiengangs für ihre spätere Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen vorbereitet. Ihre Aufgaben Wesentliche Kernaufgaben auf dem Arbeitsplatz sind: > Mitarbeit, Unterstützung und Durchführung (inkl. Vor- und Nachbereitung) von digitalen und analogen Lehrveranstaltungen bzw. Seminaren in der Aus- und Fortbildung, insbesondere im Deliktsfeld Cybercrime/Digitale Spuren > Initiierung, Planung und Organisation von Wahl-, Wahlpflicht- und Projektstudien > Betreuung und Begutachtung von Haus- und Bachelorarbeiten im Studiengang > Weiterentwicklung und Koordination von Inhalten und Lernzielen unter Berücksichtigung pädagogischer und didaktischer Aspekte > Inhaltliche sowie methodisch-didaktische Konzipierung und Entwicklung digitaler Lehrund Lerninhalte für die Aus- und Fortbildung im Deliktsfeld Cybercrime/Digitale Spuren; ggf. unter Berücksichtigung interdisziplinärer Aspekte > Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Fortbildung im Sinne des Digitalen Campus der Polizeiakademie Niedersachsen > Beratung und Betreuung von Veranstaltungs- bzw. Seminarteilnehmenden sowie Behörden und Einrichtungen > Mitwirkung in Forschungsvorhaben, Arbeits- und/oder Projektgruppen Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten. Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich? Sie können sich bewerben, wenn Sie über folgende Voraussetzungen verfügen: > erfolgreich abgeschlossenes, wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder gleichwertiger Abschluss) in einem der folgenden Studiengänge: - Informationstechnologie (z. B. Informatik, Wirtschaftsinformatik, IT-Forensik, ITSicherheit oder Elektrotechnik), - Mathematik, Physik oder Statistik (oder vergleichbar) - Studiengang "Cybercrime/Cybersecurity" der Hochschule Mittweida (oder vergleichbar) > pädagogische Eignung, bestätigt durch praktische Lehrerfahrungen > besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach Abschluss des geforderten Hochschulstudiums, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Aus- und Weiterbildungsbereichs ausgeübt worden sein müssen und die sowohl fachlich als auch qualitativ im Zusammenhang mit der angestrebten Lehrtätigkeit stehen. Bitte weisen Sie Ihre fünfjährige Berufserfahrung unter Nennung der einzelnen Tätigkeitsfelder und mit entsprechenden Nachweisen explizit nach. > Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (oder höher). Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen einen entsprechenden Nachweis bei, sofern sich Ihre Sprachkompetenz nicht bereits eindeutig aus Ihrem Werdegang (z. B. durch einen deutschen Schuloder Hochschulabschluss) ergibt. Sollten Sie das oben genannte Anforderungsprofil nicht in Gänze erfüllen, können Sie im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Für schwerbehinderte Bewerber/-innen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen beim weiteren Bewerbungsprozess nicht berücksichtigt werden können. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einen ausländischen Bildungsabschluss nur im weiteren Vorauswahlverfahren berücksichtigen können, wenn ein entsprechender Nachweis (Langfassung der Zeugnisbewertung) über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss vorliegt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Hier finden Sie alle Informationen zur Zeugnisbewertung sowie das Antragsformular und die für das jeweilige Herkunftsland des Abschlusses einzureichenden Dokumente in deutscher und englischer Spr
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